Stadt Memmingen:Sanierungsgebiet Altstadt

Bauwesen

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Ansprechpartner Altstadt

Stadtplanungsamt

  • Petra Grupp
    Tel. 08331/850-588
  • Melanie Weber
    Tel. 08331/850-577

Schlossergasse 1
87700 Memmingen

stadtplanung(at)memmingen.de

Sanierungsgebiet Altstadt

Für das Untersuchungsgebiet Altstadt wurden in der Zeit von Mai 2019 bis April 2021 gemäß § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Ziel war es, die Stadtsanierung in der Memminger Altstadt in einem größeren Umgriff fortzusetzen. Im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wurden städtebauliche Missstände festgestellt, Sanierungsziele für die künftige Entwicklung der Altstadt entwickelt und es wurde ein Gebiet definiert, für das zur Behebung dieser städtebaulichen Mängel die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen notwendig und zielführend ist.

Im Sinne des § 142 Abs. 1 BauGB wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und so begrenzt, dass sich die Sanierungsmaßnahmen zweckmäßig durchführen lassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 28.05.2021. Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den drei Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist dem Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen (VUA Stufe 3 Maßnahmenkonzept). Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt werden künftig aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ gefördert.

 

Sanierungsgebiet Altstadt - Umgriff