Stadt Memmingen:Kommunales Förderprogramm

Bauwesen

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Daniela Streitenberger 
Stadtplanungsamt Memmingen 
08331/850-512
daniela.streitenberger@
memmingen.de

 

Frau Bettina Zahor 
Stadtplanungsamt Memmingen 
08331/850-510
bettina.zahor(at)memmingen.de 

Kommunales Förderprogramm "Steinheim mit Memminger Ach"

Kommunales Förderprogramm Steinheim

Mit Beschluss vom 19.06.2023 hat der Stadtrat Memmingen sich zur Auflage eines Kommunalen Förderprogramms für das Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach" entschieden. Über das Programm sollen künftig Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebietes finanziell unterstützt werden, wenn sie Maßnahmen zum Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz, zur Weiterentwicklung der dörflichen Freiraumstruktur oder zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Räume zu Wohnzwecken planen. 

Förderfähig sind alle Maßnahmen innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes, sofern nachweislich städtebauliche Missstände und Mängel vorliegen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Situation nach Umsetzung der Maßnahme wesentlich verbessert. Eine detaillierte Prüfung der Förderfähigkeit nimmt das Stadtplanungsamt nach Kontaktaufnahme durch die Eigentümer vor.

Je nach Umfang der geplanten Maßnahme kann eine Erstberatung durch den in Steinheim tätigen Sanierungsmanager (Büro raumsequenz aus Memmingen) sinnvoll sein. Dieser besucht die Eigentümer vor Ort, bespricht die aktuelle Situation sowie die Vorstellungen für eine bauliche Entwicklung des Grundstücks und erarbeitet erste Vorschläge zur Umnutzung bzw. zum Umbau. Im Ergebnis dieser Erstberatung kann beurteilt werden, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind und ob eine weitergehende Untersuchung in Form einer Machbarkeitsstudie empfohlen werden. Entscheiden sich die Eigentümer für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, so ist diese über das Kommunale Förderprogramm mit bis zu 50 % förderfähig, wobei die maximale Fördersumme hier 5.000 € beträgt. 

Nach Durchführung der Machbarkeitsstudie schließen Eigentümer und Stadt eine Modernisierungsvereinbarung, in der beide Seiten sich zur gemeinsamen Verwirklichung des Projekts verpflichten. Seitens der Stadt Memmingen stehen den Eigentümern dann neben der Nutzung steuerlicher Vorteile im Sinne des § 7h EStG auch finanzielle Fördermittel in folgendem Umfang zur Verfügung: 

  • Fassadensanierung 
    Gestalterische Verbesserung der Fassaden und Hauseingangsbereiche, einschließlich Fassaden- und Dachbegrünung. Ausgenommen von einer Förderung ist der Einbau von Kunststofftüren und -fenstern. 

    Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) in Ausnahmefällen 30 % (max. 22.500 €) 
     
  • Maßnahmen zum Erhalt der dörflichen Freiraumstruktur 
    Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erhalt typischer dörflicher Freiraumstrukturen dienen, sowie Einzelmaßnahmen zum Erhalt der Eigenheit und Historie des Ortes (z.B. ansprechende Zäune, Hofbäume, Spalierobst und Bauerngärten). Unterstützt wird darüber hinaus der Rückbau großflächiger Versiegelungen in den ehemaligen Wirtschaftshöfen zugunsten grüner Höfe. Außerdem kann die Pflanzung straßenraumwirksamer Bäume in Privatgärten, sowie die Neuanlage und Pflege von Sreuobstwiesen förderfähig sein. 

    Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) in Ausnahmefällen 30 % (max. 22.500 €) 
     
  • Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Bausubsanz 
    Gefördert werden Maßnahmen, die der Umnutzung aktuell leerstehender Bausubstanz zu Wohnzwecken dienen. Dies betrifft in erster Linie ungenutzte Dachgeschosse oder leerstehende landwirtschaftliche Gebäude. 

    Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) 

Das Stadtplanungsamt berät Sie gern bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm, zur richtigen Vorgehensweise bei geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet und bei der Abrechnung Ihrer Maßnahme.