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Verkehrsführung Altstadt Süd / West
Im Beschluss des Stadtrats vom 14.12.2020 zur Sperrung des Weinmarkts wurde als eine der flankierenden Maßnahmen festgelegt: „Vor der Sperrung des Weinmarktes sind zum einen die verkehrliche Neuordnung mit gestalterischer Ausformung der westlichen Altstadtbereiche (insbesondere Lindauer Tor, Lindauer Straße, Schweizerberg) zu untersuchen (…).“
Mit der seit 2020 bestehenden unechten Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr am Weinmarkt hat der Verkehr im Klösterle und am Schrannenplatz zugenommen. Der Verkehr in Fahrtrichtung West-Ost vom Schweizerberg kommend fährt durch das Klösterle und den Schrannenplatz in Richtung Bahnhofstraße.
Ergebnis Verkehrsuntersuchung
Ausgehend von den vorliegenden Verkehrszahlen im Zusammenhang mit dem Memminger Verkehrsmodell hat das bearbeitende Ingenieurbüro die verkehrliche Situation im Bestand und mit der geplanten Sperrung des Weinmarkts untersucht und Varianten herausgearbeitet. Kernthema ist einerseits die Erreichbarkeit der südwestlichen Altstadt zu gewährleisten und andererseits den Schrannenplatz und das Klösterle vom Durchgangsverkehr zu entlasten, welcher durch die Sperrung des Weinmarkts aktuell schon vorherrscht.
Vollsperrung des Weinmarktes ohne weitere Maßnahmen:
Im sogenannten Nullfall (Vollsperrung Weinmarkt für den MIV) wird nun nach Ergebnis der Verkehrsuntersuchungen ein höheres Verkehrsaufkommen am Schrannenplatz und im Klösterle erwartet, da der Schrannenplatz nun die einzige durchgängige Ost-West und West-Ost-Verbindung in der Altstadt darstellt. Um diese Verkehre zu reduzieren, wurden folgende Varianten erarbeitet. Sämtlichen Varianten liegt dieser Nullfall zu Grunde.
Variante 1:
Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Lindauer Straße, so dass durch das Tor eingefahren wird. Diese Variante würde jedoch zu mehr Verkehr am Schrannenplatz führen, da die Einfahrt von Westen aus drei Richtungen möglich ist (Westertor, Schweizerberg, Lindauer Tor) und diese Verkehre in Fahrtrichtung Ost am Schrannenplatz konzentriert werden.
Variante 2:
Drehung der Einbahnstraßenrichtung Lindauer Straße und Drehung der Einbahnstraßenrichtung im Klösterle. Diese Variante entlastet den Schrannenplatz gegenüber der Variante 1 nur unwesentlich. Nach wie vor ist die Fahrtrichtung West-Ost und Ost-West über den Schrannenplatz möglich. Lediglich die Durchfahrt durchs Klösterle ist gedreht.
Variante 3:
In der dritten Variante wird die Durchfahrt am Schrannenplatz aus Richtung Osten kommend unterbunden. Eine Einfahrt ist nur noch bis zum Parkhaus Schranne möglich, damit die Erreichbarkeit der Parkhäuser gewährleistet ist. Gleichzeitig kann so der Durchgangsverkehr aus Richtung Osten vermieden werden. Allerdings ist bei dieser Variante immer noch eine direkte Durchfahrt aus Richtung Westen über das Klösterle und den Schrannenplatz möglich, so dass für das Klösterle keine Entlastung zu erwarten ist.
Variante 4:
In der finalen Variante ist nun die Einbahnstraßenrichtung des Klösterles ebenfalls gedreht. Eine Durchfahrt aus Richtung Westen ist nur noch über das Lindauer Tor und den Schrannenplatz möglich. Aus Richtung Osten ist keine Durchfahrt möglich. Mit dieser Variante werden sowohl Schrannenplatz als auch Klösterle vom Verkehr entlastet.
Die Erreichbarkeit der Altstadt ist bei Variante 4 dennoch gewährleistet. Der südwestliche Bereich kann über die Lindauer Straße und die Kempter Straße erreicht werden. Der südöstliche Bereich ist über die Maximilianstraße, die Steinbogenstraße und die Lindentorstraße erreichbar. Über die Maximilianstraße, die Kalchstraße und den Ratzengraben gelangt man in den nordöstlichen Bereich. Der nordwestliche Bereich erfährt keine Änderung. Hierhin gelangt man nach wie vor über die Ulmer Straße und die Zangmeisterstraße. Grundsätzlich ist die Innenstadt nach wie vor für den MIV erreichbar. Lediglich der Durchgangsverkehr ist unterbunden. Der frühere Durchgangsverkehr wird über den Altstadtring geleitet. Die Kapazität für den tatsächlich auftretenden Mehrverkehr ist noch vorhanden.
Die Einfahrt am Schweizerberg kann für den MIV beschränkt werden, da lediglich zum Martin-Luther-Platz gefahren werden kann. Die Parkplätze am Roßmarkt können über das Klösterle angedient werden oder perspektivisch entfallen.
Geplant ist für den Weinmarkt eine vergleichbare Verkehrsregelung, wie am Marktplatz. Radverkehr, Lieferverkehr (zeitbeschränkt) ist zugelassen. Zusätzlich ist der ÖPNV in beiden Fahrtrichtungen zugelassen. Der Markplatz und der Schrannenplatz befinden sich innerhalb von „300m-Radien“. Dies bedeutet, dass beide Plätze von den umliegenden Parkhäusern zu Fuß innerhalb von 5 Minuten erreicht werden können. Diese Zeit wird mitunter für die Suche nach einem freien oberirdischen Stellplatz verbraucht, welcher sich dann trotzdem nicht unmittelbar am gewünschten Ziel in der Innenstadt befindet und weitere Wege zu Fuß notwendig sind.
Die graphische Darstellung der einzelnen Varianten und die sich daraus errechneten Verkehrswerte sind in folgender Datei zusammengefasst:
Verkehrsführung Altstadt Süd / West
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