Stadt Memmingen:Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

Bauwesen

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Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

Der Erhalt des Stadtbildes der Altstadt von Memmingen ist ein städtebaulich, kulturell und gesellschaftlich wichtiges Anliegen und steht im Interesse der Allgemeinheit. Der historische Stadtraum ist in seiner Gesamtheit als Ensemble in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt. Die Stadt Memmingen widmet sich seit vielen Jahren der Erhaltung, Erneuerung und Gestaltung dieses historischen Potenzials. Deshalb hat sich die Stadt dazu entschlossen, eine Erhaltungssatzung und eine Gestaltungssatzung für den historischen Altstadtbereich zu erlassen. Ziel der Satzung ist der Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätvollen Lebensraum.

Die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung sind mit der Veröffentlichung im Satzungs- und Verordnungsblatt am 20.11.2021 rechtskräftig geworden.

  • Erhaltungssatzung Die Erhaltungssatzung beabsichtigt den Erhalt der städtebaulichen Gestaltung der Stadt Memmingen. Zum Gesamterscheinungsbild der Altstadt tragen wesentlich die Proportionen der Gebäude sowie die Bewahrung und das Einfügen neuer Bauformen in die historische Parzellenstruktur der Altstadt bei. Ziel der Satzung ist der Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätvoller Lebensraum.
  • Gestaltungsfibel Die neue Gestaltungsfibel dient als Lesehilfe für die in der Erhaltungs- und in der Gestaltungssatzung getroffenen Vorschriften. Sie soll helfen, alte und neue Architektur wahrzunehmen und zu begreifen. Die interessierte Memminger Bevölkerung und Besuchende, aber auch künftige Bauleute sollen so ein Gefühl für das Erscheinungsbild der Memminger Innenstadt bekommen.
  • Gestaltungssatzung Die Gestaltungssatzung trifft gestalterische Festsetzungen im Hinblick auf den Neu- und Umbau sowie die Modernisierung von Gebäuden. Bauliche Veränderungen und Neubauten sollen sich nach bestimmten baulichen und strukturellen Grundprinzipien wie beispielsweise die Vorgaben zur Dach- und Fassadengestaltung und der Anordnung und Ausgestaltung von Fenstern und Türen, richten. Die zum Teil sehr detaillierten Regelungen sind notwendig, um so das Einfügen in das historische Stadtbild sicherstellen können.