Stadt Memmingen:Sanierungsgebiet Steinheim

Bauwesen

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Daniela Streitenberger 
Stadtplanungsamt Memmingen 
08331/850-512
daniela.streitenberger@
memmingen.de

 

Frau Bettina Zahor 
Stadtplanungsamt Memmingen 
08331/850-510
bettina.zahor(at)memmingen.de 

Infos zum Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach"

Grundlegendes zum Sanierungsgebiet

Die zwingende, verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass eines Sanierungsgebietes ist die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB. Den Beginn der ersten Vorbereitenden Untersuchungen, der VU Steinheim hat der Stadtrat im April 2018 beschlossen. Das dafür beauftragte Planerteam hat zusammen mit der Stadt Memmingen für den Ortsteil die bestehenden Defizite und Missstände aber auch Chancen und Potentiale analysiert. In der Sitzung des Stadtrates am 22. Juni 2020 wurde als Grundlage für eine Verbesserung und Aufwertung des Quartiers der Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung einschließlich Maßnahmenplan und Maßnahmenliste beschlossen. Das Planungsteam und die Verwaltung haben in diesem Zusammenhang die Festlegung eines Sanierungsgebietes vorgeschlagen, das in dieser Sitzung als Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB beschlossen wurde. Der Umsetzungshorizont für die Sanierung liegt üblicherweise bei 15 Jahren. 

Die im Ergebnis der VU Steinheim deutlich gewordene Notwendigkeit nach einer detaillierten Untersuchung des Grünzugs entlang der Memminger Ach ist im Rahmen einer weiteren VU (Grünzug Memminger Ach) von Frühjahr 2021 bis Frühjahr 2022 bearbeitet worden. Das beauftragte Planungsbüro hat auch hier in mehreren Bearbeitungsstufen die Stärken und Schwächen sowie Defizite und Chancen des Untersuchungsraums beurteilt und zahlreiche Aufwertungsmaßnahmen entwickelt. 

Mit Beschluss des Stadtrates am 19.06.2023 ist sowohl der Maßnahmenkatalog dieser Vorbereitenden Untersuchungen, als auch der vergrößerte Umgriff des Sanierungsgebietes beschlossen worden. Das neue, um den Bereich entlang der Memminger Ach ergänzte Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach" erhält mit Veröffentlichung Rechtskraft und soll die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in den kommenden 15 Jahren gewährleisten. 

Was bedeutet das für alle Grundstückeigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes? 

Es sind im Sanierungsgebiet Bauvorhaben genehmigungspflichtig die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen um erhebliche Veränderungen zum Ziel haben. Die Stadt Memmingen kann beim Grundstücksverkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, sofern dies zur Verwirklichung der Sanierungsziele erforderlich wäre.

Im Sanierungsgebiet besteht für Privateigentümer die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Baumaßnahmen. Maßnahmen, die den Förderbedingungen des Kommunalen Förderprogramms entsprechen, können im Umfang der hierzu festgelegten Fördersätze finanziell unterstütz werden. Darüber hinaus haben Grundstückseigentümer bei Sanierungen eines Gebäudes in der Regel die Möglichkeit, Steuervorteile nach § 7h EStG zu nutzen. In beiden Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Stadtplanungsamt im Vorfeld der Maßnahme zwingend notwendig. 

Es wird deshalb empfohlen, bei geplanten Maßnahmen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Stadt Memmingen/Stadtplanungsamt aufzunehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Kommunales Förderprogramm sowie unter Sanierungsmanagement.