Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau Daniela Streitenberger
Stadtplanungsamt Memmingen
08331/850-512
daniela.streitenberger@
memmingen.de
Frau Bettina Zahor
Stadtplanungsamt Memmingen
08331/850-510
bettina.zahor(at)memmingen.de
Satzung zum Sanierungsgebiet Steinheim
Infos zum Sanierungsgebiet "Steinheim"
Die zwingende, verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass eines Sanierungsgebietes ist die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB. Den Beginn der VU Steinheim har der Stadtrat im April 2018 beschlossen. Das dafür beauftragte Planerteam hat zusammen mit der Stadt Memmingen für den Ortsteil Steinheim die bestehenden Defizite und Missstände aber auch Chancen und Potentiale herausgearbeitet. In der Sitzung des Stadtrates am 22. Juni 2020 wurde als Grundlage für eine Verbesserung und Aufwertung des Quartiers der Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung einschließlich Maßnahmenplan und Maßnahmenliste beschlossen. Das Planungsteam und die Verwaltung haben in diesem Zusammenhang die Festlegung eines Sanierungsgebietes vorgeschlagen.
Ebenso wurde in dieser Stadtratssitzung das Sanierungsgebiet nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2035 durchgeführt werden.
Was bedeutet das für alle Grundstückeigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes?
Es sind im Sanierungsgebiet Bauvorhaben genehmigungspflichtig die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen um erhebliche Veränderungen zum Inhalt haben. Die Stadt Memmingen kann beim Grundstücksverkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, sofern dies zur Verwirklichung der Sanierungsziele erforderlich wäre.
Im Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, zwei Formen von Vergünstigungen zu erhalten. Zum einen kann die Stadt Memmingen im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen wie ein kommunales Förderprogramm auflegen. Zum Anderen haben Grundstückseigentümer bei Sanierungen eines Gebäudes auch die Möglichkeit, Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt Memmingen abzuschließen, um Steuervorteile nach dem § 7h EStG nutzen zu können.
Im Laufe des Jahres 2021 soll voraussichtlich ein Förderprogramm zur Fassaden- und Wohnumfeldverbesserung beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass gestalterische Verbesserungen der vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Fassaden und Hauseingangsbereiche sowie städtebauliche Verbesserungen der Wohnumfeldsituationen auf Antrag finanziell unterstützt werden können.
Es wird empfohlen, bei geplanten Maßnahmen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Stadt Memmingen/Stadtplanungsamt auf zu nehmen.
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Frau Daniela Streitenberger
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